Im Strafrecht besteht in Deutschland keine regionale Zulassungsbeschränkung, so dass eine Vertretung gegenüber jedweder Strafverfolgungsbehörde und bei sämtlichen Strafgericht möglich ist.
In Kenntnis der Belastung eine Strafverfahren für die oder den jeweiligen Betroffenen verteidige ich sie als Fachanwalt des Strafrechts kompetent und kämpferisch in jedweden strafrechtlichen Verfahren.
Sie haben das Recht sich von Anfang an von einem Strafverteidiger nach der Strafprozessordnung vertreten lassen, 137 StPO. Unter besonderen Umständen wird auch eine Pflichtverteidigung auf Kosten der Staatskassen bewilligt.
Zumeist erfahren Sie mittels polizeilicher und staatsanwaltschaftlicher Maßnahmen von einem Strafvorwurf, in dem Sie eine polizeiliche Vorladung erhalten. Bereits indiesen Stadium steht Ihnen als beschuldigte Persönlichkeit ein Auskunftsverweigerungsrecht zur Verfügung. Zumindest vor meiner fachkompetenter Verteidigung als Fachanwalt des Strafrecht empfiehlt sich für die beschuldigte Persönlichkeit von ihrem Aussageverweigerungsrecht zuerst Gebrauch zu machen. Denn strafprozessual darf Ihr Schweigen nicht negativ bewertet werden.
Erhalten Sie eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl zugestellt, werde ich mit analytischen Sachverstand als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht den Ermittlungsstand mittels strafprozessualer Akteneinsichtnahme in die Ermittlungs- bzw. Strafakten sondieren. Kompetent erarbeite ich eine Verteidigungsstrategie, welch für Sie kämpferisch verfolgt wird.
Das Strafgesetzbuch (StGB) stellt den Kern des Strafrechts dar.
Amtsanmaßung, Aussagedelikte, Ausspähen von Daten, Bedrohung, Begünstigung, Beleidigung, Bestechung, Betrug, Brandstiftung, Computersabotage und Datenveränderung, Diebstahl, Entführung, Erpressung, Falschbeurkundung, falsche uneidlicher Aussage, falsche Versicherung an Eides statt, Falschverdächtigung, Freiheitsberaubung, Gebrauchsanmaßung, Gefangenenbefreiung, Gefangenenmeuterei, Geldfälschung, Geiselnahme, Hausfriedensbruch, Hehlerei, Jagd- und Fischwilderei, Kapitalanlage- und Kreditbetrug, Kindesentziehung, Körperverletzung, Meineid, Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen, Mord, Nötigung, Pfandkehr, Raub, Rechtsbeugung, Sachbeschädigung, Schlägerei, Siegelbruch, staatsschutzgefährdende Straftaten, Strafvereitelung, Straßenverkehrsgefährdung, Tötung auf Verlangen, fahrlässige Tötung, Totschlag, üble Nachrede, umweltgefährdende Abfallbeseitigung, Umweltgefährdungen, unterlassene Hilfeleistung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Vergiftung, Verleumdung, Verstrickungsbruch, Verunreinigungen von Gewässern, Verwahrungsbruch, Vollrausch, Vortäuschen einer Straftat, Wertpapierfälschung, Wertzeichenfälschung.
Auch im sog. Nebenstrafrecht wie insbesondere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, Verstöße gegen das Waffenrecht besteht meine Expertise.
Das Jugendstrafrecht stellt eine besondere Form des Strafrechts und Strafprozessrechts dar. Es richtet sich insbesondere an junge Täter zumeist in den Deliktsbereichen Diebstahl und Raub, Erpressung, Körperverletzung, als auch Straßenverkehrsdelikte sowie im Anwendungsbereich des Betäubungsmittelgesetz. Das Jugendgerichtsgesetz sieht hierbei in 5 JGG insbesondere die Sanktionsform unter dem Gesichtspunkt erzieherische Maßnahme vor, auch wenn das JGG auch Zuchtmittel und Haft als Sanktionsform bereit hält.